Wissen Sie, wie lange Ihr Führerschein gültig ist? Eine Frage, die man sich früher nicht stellen musste. Der “Lappen” in Grau oder Rosa hatte kein Verfallsdatum. Das hat sich seit Januar 2013 geändert: laut einer neuen EU-Vorschrift sind die Führerscheine im Scheckkartenformat nur noch 15 Jahre gültig und müssen danach auf eigene Kosten um weitere 15 Jahre verlängert werden. Die alten Modelle sollen bis spätestens 2033 (siehe Tabellen unten) gegen die neuen Plastikkarten ausgetauscht werden. Der Grund hierfür ist die Umsetzung einer einheitlichen EU-Regelung. Zudem soll auf der Fahrerlaubnis ein möglichst aktuelles Foto zu sehen sein und die neue Version ist schwieriger zu fälschen.
EU-Führerscheine ab Januar 2013 nicht betroffen
Die gute Nachricht: das Ablaufdatum gilt nur für das Dokument, die einmal erworbene Fahrerlaubnis bleibt in der Regel ein Leben lang bestehen. Außerdem sind nur Führerscheine betroffen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Der alte Papierführerschein bzw. der Kartenführerschein kann bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung oder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung umgetauscht werden. Dazu benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den alten Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passbild. Die Kosten für den Umtausch liegen bei 24 Euro.
Gültigkeit des EU-Führerscheins nach Ländern
Ihr Führerschein kann nur in dem Land verlängert werden, in dem Sie Ihren regulären Wohnsitz haben. Die Gültigkeitsdauer unterscheidet sich in den EU-Ländern wie folgt:
15 Jahre: Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Österreich, Polen, Slowakei, Zypern
10 Jahre: Belgien, Bulgarien, Estland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich
Umtauschfristen für Führerscheine im Überblick
Damit die Millionen von Führerscheinen nicht alle gleichzeitig umgetauscht werden müssen – was zu einer hohen Belastung der Ämter führen würde – hat der Verkehrsausschuss folgende Empfehlungen für gestaffelte Umtauschfristen ausgesprochen (Stand: 27.06.16):
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2021 |
1959-1964 | 19.01.2022 |
1965-1970 | 19.01.2023 |
1971 oder später | 19.01.2024 |
Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999-2000 | 19.01.2025 |
2001-2002 | 19.01.2026 |
2003-2004 | 19.01.2027 |
2005-2006 | 19.01.2028 |
2007-2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.1.2013 | 19.01.2033 |
Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0201-0300/253-1-16(neu).html
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