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Jul 02
Führerscheine nur noch begrenzt gültig

Neue EU-Regelung: Führerscheine nur noch begrenzt gültig

Wissen Sie, wie lange Ihr Führerschein gültig ist? Eine Frage, die man sich früher nicht stellen musste. Der “Lappen” in Grau oder Rosa hatte kein Verfallsdatum. Das hat sich seit Januar 2013 geändert: laut einer neuen EU-Vorschrift sind die Führerscheine im Scheckkartenformat nur noch 15 Jahre gültig und müssen danach auf eigene Kosten um weitere 15 Jahre verlängert werden. Die alten Modelle sollen bis spätestens 2033 (siehe Tabellen unten) gegen die neuen Plastikkarten ausgetauscht werden. Der Grund hierfür ist die Umsetzung einer einheitlichen EU-Regelung. Zudem soll auf der Fahrerlaubnis ein möglichst aktuelles Foto zu sehen sein und die neue Version ist schwieriger zu fälschen.

EU-Führerscheine ab Januar 2013 nicht betroffen

Die gute Nachricht: das Ablaufdatum gilt nur für das Dokument, die einmal erworbene Fahrerlaubnis bleibt in der Regel ein Leben lang bestehen. Außerdem sind nur Führerscheine betroffen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Der alte Papierführerschein bzw. der Kartenführerschein kann bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung oder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung umgetauscht werden. Dazu benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den alten Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passbild. Die Kosten für den Umtausch liegen bei 24 Euro.

Gültigkeit des EU-Führerscheins nach Ländern

Ihr Führerschein kann nur in dem Land verlängert werden, in dem Sie Ihren regulären Wohnsitz haben. Die Gültigkeitsdauer unterscheidet sich in den EU-Ländern wie folgt:

15 Jahre: Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Österreich, Polen, Slowakei, Zypern

10 Jahre: Belgien, Bulgarien, Estland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich

Umtauschfristen für Führerscheine im Überblick

Damit die Millionen von Führerscheinen nicht alle gleichzeitig umgetauscht werden müssen – was zu einer hohen Belastung der Ämter führen würde – hat der Verkehrsausschuss folgende Empfehlungen für gestaffelte Umtauschfristen ausgesprochen (Stand: 27.06.16):

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2021
1959-1964 19.01.2022
1965-1970 19.01.2023
1971 oder später 19.01.2024

Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2000 19.01.2025
2001-2002 19.01.2026
2003-2004 19.01.2027
2005-2006 19.01.2028
2007-2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.1.2013 19.01.2033

Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0201-0300/253-1-16(neu).html

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